Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wegen der momentanen Witterung bin ich als Ortsbürgermeister und auch Gemeinderatsmitglieder auf die Räum- und Streupflicht in unserer Ortsgemeinde angesprochen worden.
Die Schneeräumung und auch das Bestreuen der Straßen sind in der Gemeindeordnung auf die Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen worden.
Die entsprechenden Inhalte und Festsetzungen dazu finden Sie in unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.vordereifel.de/politik/satzungen-ortsgemeinden/herresbach/
Die Paragraphen 6 und 7 beschreiben hierbei ausführlich die Regelungen zur Schneeräumung und Bestreuung der Straßen.
Bedingt durch die aktuellen Witterungsverhältnisse bitte ich daher im Besonderen um Beachtung der Räum- und Streupflicht.
Jedem Eigentümer sollte bewusst sein, dass es bei nicht ausreichender Durchführung im Schadensfallen Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.
Ihr Ortsbürgermeister
Achim Bürger

